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   OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16   

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https://dejure.org/2016,25197
OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16 (https://dejure.org/2016,25197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2016 - 2 UF 154/16 (https://dejure.org/2016,25197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 2 UF 154/16 (https://dejure.org/2016,25197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158
    Verfahrensbeistand

  • rechtsportal.de

    FamFG § 158
    Voraussetzungen der Erhebung der auf die Vergütung des Verfahrensbeistandes entfallenden Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung in einer Kindschaftssache bei Bestellung eines Verfahrensbeistands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16
    Der Zulässigkeit steht auch das Nichterreichen des Beschwerdewerts nach § 61 Abs. 1 FamFG nicht entgegen, da diese Vorschrift auf eine Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung findet (BGH FamRZ 2013, 1961).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16
    Der Verfahrensbeistand hatte bis zur Beendigung des Verfahrens bereits mit den Eltern Termine für Gespräche vereinbart und war damit im Kindesinteresse tätig geworden, was für die Entstehung des Vergütungsanspruchs ausreicht (vgl. BGH FamRZ 2010, 1896; OLG Oldenburg FamRB 2016, 141).
  • OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16
    Da die anderen in § 81 Abs. 2 FamFG aufgeführten Regelbeispiele auf den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht anwendbar sind, bleibt es bei dem in Kindschaftssachen geltenden allgemeinen Grundsatz, dass es der Billigkeit entspricht, jeden Elternteil mit den Kosten gleichermaßen zu belasten, da es im Interesse beider Eltern liegt, bestehende Konflikte bezüglich der Belange der gemeinsamen Kinder einer tragfähigen Lösung zuzuführen (vgl. OLG Nürnberg NJW 2010, 1468 [OLG Nürnberg 17.12.2009 - 7 WF 1483/09] ; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 998; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1163; Borth/Grandel in Musielak/Borth, FamFG, 5. Aufl., § 81 FamFG Rdn. 6 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2012 - 5 WF 6/12

    Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten nach § 81 I 2 FamFG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16
    Da die anderen in § 81 Abs. 2 FamFG aufgeführten Regelbeispiele auf den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht anwendbar sind, bleibt es bei dem in Kindschaftssachen geltenden allgemeinen Grundsatz, dass es der Billigkeit entspricht, jeden Elternteil mit den Kosten gleichermaßen zu belasten, da es im Interesse beider Eltern liegt, bestehende Konflikte bezüglich der Belange der gemeinsamen Kinder einer tragfähigen Lösung zuzuführen (vgl. OLG Nürnberg NJW 2010, 1468 [OLG Nürnberg 17.12.2009 - 7 WF 1483/09] ; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 998; OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1163; Borth/Grandel in Musielak/Borth, FamFG, 5. Aufl., § 81 FamFG Rdn. 6 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 25.09.2015 - 14 WF 101/15

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind im Verfahren auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16
    Der Verfahrensbeistand hatte bis zur Beendigung des Verfahrens bereits mit den Eltern Termine für Gespräche vereinbart und war damit im Kindesinteresse tätig geworden, was für die Entstehung des Vergütungsanspruchs ausreicht (vgl. BGH FamRZ 2010, 1896; OLG Oldenburg FamRB 2016, 141).
  • OLG Dresden, 14.01.2000 - 20 WF 608/99

    Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder - Beschwerderecht der Eltern -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16
    Unabhängig davon, ob die Hinzuziehung eines Verfahrensbeistands überhaupt geboten war, wäre es jedenfalls angebracht gewesen, vor der Bestellung des Verfahrensbeistands Vorermittlungen dazu anzustellen, ob überhaupt ein elterlicher Interessenkonflikt besteht (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 1296; vgl. auch Borth in Musielak/Borth a.a.O., § 158 FamFG Rdn. 11; Schumann in Münchner Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., § 158 FamFG, Rdn. 17 a.a.O.; Bundestagsdrucksache 16/6308, Seite 239).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20

    Kostenentscheidung in Kindschaftssachen

    Bei dieser Sachlage hätte es nahegelegen, dass das Amtsgericht zunächst Vorermittlungen dazu anstellt, ob überhaupt ein elterlicher Interessenkonflikt besteht (vgl. OLG Frankfurt v. 29.6.2016 - 2 UF 154/16 -, FamRZ 2017, 543 Rnr. 18; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.4.2018 - 16 BF 2/18 -, FamRZ 2019, 630).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 16 WF 2/18
    Den Eltern ist, nachdem ihr Sorgerecht durch die Bestellung berührt wird, in der Regel rechtliches Gehör zu gewähren; dies auch vor dem Hintergrund, dass die erfolgte Bestellung eines Verfahrensbeistands gemäß § 158 Abs. 3 Satz 4 FamFG nicht isoliert angefochten werden kann (OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.6.2016 - 2 UF 154/16 -, Rdn. 19, juris; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 158 FamFG Rdn. 23; Menne, FamRB 2016, 388).
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